Hilfsmittel­nummer

Hilfsmittel­verzeichnis

Das Ingenieurbüro Kremser unterstützt Sie dabei, Ihre Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis (HMV) aufnehmen zu lassen und führt die Anmeldung im Auftrag des Herstellers durch. Die Aufnahme von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis (HMV) erhöht die Chance auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Voraussetzung

Voraussetzung für die Aufnahme (Listung) von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis ist, dass der Hersteller die Funktionstauglichkeit und Sicherheit, die Erfüllung der im HMV aufgeführten Qualitätsanforderungen und soweit erforderlich, den medizinischen Nutzen der anzumeldenden Produkte nachweist.

Der Ablauf einer Antragstellung durch das Ingenieurbüro Kremser
sieht nachfolgende 7 Schritte vor:

Schritt 1
Schritt 1

Einordnung des Produkts zu einer Produktart im HMV und Vorab-Check der Herstellerunterlagen gemäß Anforderungen und Qualitätsstandards des HMV.

Schritt 2
Schritt 2

Erstellung eines individuellen Angebots zur Übernahme der Anmeldung.

Schritt 3
Schritt 3

Erarbeitung einer Aufstellung der für den Antrag zu erfüllenden Anforderungen an das Produkt und der sich daraus ergebenden Nachweise.

Schritt 4
Schritt 4

Unterstützung bei der Erstellung und Organisation der erforderlichen Nachweisdokumente (z.B. Koordination von Anwenderbeobachtungen/ Fallserien, Überarbeitung von Gebrauchsanweisungen gemäß MDR, usw.).

Schritt 5
Schritt 5

Erstellung des Antrages zur Aufnahme des Produktes in das HMV mit den zugehörigen Anlagen.

Schritt 6
Schritt 6

Einreichung des Antrages in Vollmacht des Herstellers bei der GKV.

Schritt 7
Schritt 7

Überwachung und Begleitung des Antragsverfahrens mit telefonischer und schriftlicher Beantwortung von Rückfragen der GKV sowie das Informieren des Herstellers über den Verfahrensstand.